„Um ihre Gesundheit müssen sich die Beschäftigten selbst kümmern“, das war lange Zeit das Credo in Unternehmen weltweit. Diese Zeiten sind vorbei, denn mittlerweile erkennen immer mehr Arbeitgeber, wie wichtig das Wohlbefinden der Belegschaft ist, und dass es sich lohnt, hier zu investieren. Dazu eignet sich am besten ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Denn wenn die Gesundheit des Personals zentral und strategisch behandelt wird, dann können Maßnahmen sinnvoll gebündelt und aufeinander abgestimmt werden. Das ist nicht nur der Förderung der Gesundheit dienlich, sondern spart zudem Kosten.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die vielen Vorteile des betrieblichen Gesundheitsmanagements, beantworten häufig gestellte Fragen und geben wertvolle Tipps, die Ihnen bei der Einrichtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements in Ihrem Unternehmen helfen:
Die Definition von betrieblichem Gesundheitsmanagement ist denkbar einfach: Dabei handelt es sich um die Gesamtheit aller Maßnahmen, die Betriebe und Unternehmen ergreifen, um Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und die Lebensqualität am Arbeitsplatz zu steigern. Das so genannte 3-Säulen Modell macht deutlich, was hier alles dazu gehört:
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer eigenen Gesundheit fördern sollen. Dazu gehören zum Beispiel Gymnastikkurse, Kochkurse oder Bereitstellung von gesundem Essen und Getränken, aber auch Beratungsleistungen zur Pflege von Angehörigen oder zur Suchtprävention.
Hier geht es in erster Linie um Arbeitsschutz und die gesundheitsfördernde Einrichtung der Arbeitsumgebung. Höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Tastaturen in den Büros oder Stehhilfen und Schutzhelme in der Produktion gehören in diese Kategorie.
Aufgabe des Unternehmens ist es hier, den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Mitarbeitenden zu pflegen und dafür zu sorgen, dass sich alle gleichermaßen als wichtigen Teil des Teams sehen. Dabei helfen Teambuilding-Veranstaltungen oder gemeinsame gesundheitsfördernde Maßnahmen wie zum Beispiel die Teilnahme an einem Firmenlauf.
Teil des BGM ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Arbeitgeber sind gesetzlich zu einer BEM-Maßnahme verpflichtet, wenn Mitarbeitende innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einem erneuten Ausfall vorzubeugen.
Zu einer umfassenden Betrachtung des betrieblichen Gesundheitsmanagements gehören auch die gesetzlichen Grundlagen. Bitte beachten Sie aber, dass der folgende Absatz keine Rechtsberatung darstellt.
Insgesamt sind mehrere Gesetze relevant für das BGM. Da wäre zunächst das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu nennen. Schon im ersten Satz des ersten Paragrafen heißt es dort: „Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.“ Ein wichtiger Teil ist dabei Gefährdungsbeurteilung, die in den Paragrafen 5 und 6 behandelt wird. Dabei handelt es sich um die Ermittlung, Bewertung und den Schutz vor allen relevanten Gefährdungen, denen die Mitarbeitenden bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Die bereits erwähnte Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs geregelt. Den wahrscheinlich größten Einfluss auf das BGM hat aber das Präventionsgesetz, denn hier gehört die betriebliche Gesundheitsförderung – neben der individuellen Verhaltensprävention und der Gesundheitsförderung in Lebenswelten – zu einer der drei Leistungssäulen.
Bevor wir das juristische Terrain verlassen, noch ein Satz zur DIN SPEC 91020: In dieser DIN-Norm werden allgemeingültige Standards für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines funktionierenden betrieblichen Gesundheitsmanagements festgelegt, und Unternehmen können sich die Einhaltung dieser Norm zertifizieren lassen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist in vielen Großunternehmen und Konzernen bereits fest etabliert. Allerdings hat das BGM auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sehr viele Vorteile. Denn wer in die Gesundheit seines Teams investiert, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Mitarbeitenden seltener krankheitsbedingt ausfallen. In der Regel sind sie auch motivierter, leistungsstärker und fühlen sich im Unternehmen wohl – was sich wiederum in einer sinkenden Fluktuation widerspiegeln kann. Der Umfang der Maßnahmen in den KMUs kann dabei individuell und nach Bedarf gewählt werden. Denn nicht alles ist in jedem Betrieb gleichermaßen sinnvoll.
Betriebliches Gesundheitsmanagement war lange Zeit „nice to have“, aber das ändert sich gerade. Grund dafür ist unter anderem der demographische Wandel: Die Mitarbeitenden werden im Durchschnitt immer älter und gehen später in Rente, und neues Personal – insbesondere Fachkräfte – ist schwerer zu bekommen. Das Interesse der Unternehmen, die Arbeitskraft ihrer Mitarbeitenden zu erhalten, ist somit deutlich gestiegen. Erschwerend hinzu kommt auch noch das Phänomen des „Präsentismus“: Arbeitnehmende kommen trotz Krankheit zur Arbeit, weil sie den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten oder aus falsch verstandenem Pflichtgefühl. Tatsächlich schadet dieses Verhalten aber mehr, als es nützt: Kranke Mitarbeitende leisten weniger, machen mehr Fehler und können mittelfristig länger ausfallen, wenn sie ihre Erkrankung nicht ordentlich auskurieren.
Lange Rede, kurzer Sinn: Jedes Unternehmen, egal ob Konzern, KMU oder Familienbetrieb sollte großes Interesse daran haben, in die Gesundheit der Belegschaft zu investieren. Ein solches Engagement hat zudem den angenehmen Nebeneffekt, durch eine erhöhte Arbeitgeberattraktivität das Employer Branding zu stärken.
Mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement können Unternehmen sehr viele Ziele erreichen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass Sie nicht alle Effekte exakt messen können. Man spricht hier von harten (also messbaren) und weichen (nicht oder schwer messbaren) Kriterien. Zu den Zielen, deren Erfolg oder Misserfolg Sie messen können, gehören zum Beispiel die Senkung der Krankheitstage, die Fluktuation oder der Rückgang von Arbeitsunfällen. Nicht oder nur indirekt messbar – aber genauso wichtig – sind die Erhaltung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit, die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit oder die Erhaltung von Kompetenz und Wissen.
Egal, ob harte oder weiche Ziele: Eine Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen hat ermittelt, dass jeder Euro, der ins betriebliche Gesundheitsmanagement investiert wird, einen Return on Investment von 2,73 Euro bringt. Das bedeutet: Unternehmen, die 10.000 Euro ins BGM investieren, sparen aufgrund geringerer Krankheitsstände mittelfristig 27.300 € ein.
Mehr Informationen rund um das Thema Zielsetzungen für das betriebliche Gesundheitsmanagement in Unternehmen finden Sie auf unserer Seite Ziele des BGM.
Wie oben schon erwähnt: Unternehmen, die sich im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement engagieren, werden als attraktivere Arbeitgeber wahrgenommen. Denn dieses Engagement hat natürlich eine Reihe von Vorteilen für die Mitarbeitenden:
Bei der Einführung eines BGM ist es daher für die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden wichtig, diese Vorteile auch sehr offensiv zu kommunizieren.
Sie sehen selbst: Betriebliches Gesundheitsmanagement hat sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden viele Vorteile. Wenn Sie nun die Umsetzung eines BGMs planen, behalten Sie dabei die drei genannten Prinzipien im Auge.
Auch wenn die Partizipation, also das aktive Mitwirken aller Arbeitnehmenden, von entscheidender Bedeutung für den Erfolg ist, so kommt das betriebliche Gesundheitsmanagement nicht ohne eine strategische Planung durch die Unternehmensleitung aus. Ansonsten droht ein Wildwuchs von an sich gutgemeinten Maßnahmen, die aber ohne Abstimmung eher schaden als nutzen. Eine „Blaupause“ für die richtige Strategie gibt es dabei nicht – jedes Unternehmen muss hier seinen eigenen Weg finden. Dabei steht an vorderster Stelle die Definition von Zielen, die sich aus dem Status Quo ableiten: Gab es zuletzt häufiger Arbeitsunfälle? Hat sich der Krankenstand erhöht? Ist die Stimmung unter den Arbeitnehmern schlecht?
Beachten Sie auch bei der Definition der Ziele, dass es harte und weiche Kriterien gibt, und finden Sie einen Weg, auch die weichen Kriterien messbar zu machen – dazu gleich mehr.
Zwischen dem Entwerfen der Strategie und der Umsetzung sollten Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen. Ein straffer Zeitplan hilft, die erkannten Missstände frühestmöglich zu beseitigen und signalisiert zudem der Belegschaft, dass dieses Thema höchste Priorität genießt. Das erhöht die Akzeptanz und sorgt für ein hohes Grad an Partizipation – genau wie eine offene und regelmäßige Kommunikation über die Maßnahmen und die Fortschritte des BGM.
Bevor die Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements festgezurrt werden, geht es zunächst an die Bestandsanalyse. Denn hier erfahren Sie, wo Sie ansetzen müssen und welche Maßnahmen geeignet sind. Hierzu sollten Sie die zur Verfügung stehenden Daten aus dem Controlling wie Fehlzeiten, Kündigungen, Arbeitsunfälle und ähnliches nutzen. Bei den weichen Kriterien kann eine Mitarbeiterbefragung helfen, in der Sie Fragen zum allgemeinen Wohlfühlfaktor und zum Teamgeist stellen. Diese Befragung muss selbstverständlich anonym durchgeführt werden, wenn Sie ehrliche Antworten haben wollen. Sie können dazu einen Fragebogen auf Papier oder ein Onlinetool nutzen. Die Ergebnisse aus dieser Befragung und die Daten aus dem Controlling bilden dann die Basis für das Konzept.
Sie verfügen nun über eine Vielzahl von Kennzahlen: Harte Fakten wie Fehlzeiten und Kündigungsquoten, aber auch weiche Faktoren wie die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Bei der Umsetzung der BGM-Maßnahmen sollten Sie da ansetzen, wo das größte Verbesserungspotenzial liegt. Wichtig ist, dass Sie keinen blanken Aktionismus an den Tag legen, sondern vorher konkrete Ziele festlegen, zum Beispiel: Die Zahl der Arbeitsunfälle soll in den nächsten 6 Monaten um 50 % sinken. Dann können Sie die entsprechenden Maßnahmen implementieren. Das könnten – um beim Beispiel Arbeitsunfälle zu bleiben – Sicherheitstrainings oder neue Schutzkleidung sein. Natürlich spielt auch das zur Verfügung stehende Budget eine Rolle bei der Auswahl der Maßnahmen. Im Idealfall legen Sie einen festen Betrag als Kosten pro Mitarbeiter fest. Dabei sollten Sie aber immer Kopf haben, dass sich eine Investition in das betriebliche Gesundheitsmanagement mit einem Faktor von 2,73 bezahlt macht.
Unter Umständen müssen Sie bei der Umsetzung die ein oder andere Hürde überspringen. Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden manchmal – gerade zu Beginn – als lästig empfunden. Hier gilt es, die Mitarbeitermotivation hochzuhalten und so dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen auch mit einer gewissen Nachhaltigkeit betrieben werden. Eine weitere Herausforderung ist es, die Maßnahmen auf die einzelnen Mitarbeiter zu zuschneiden, damit diese auch individuell sinnvoll sind.
Prinzipiell lassen sich die Maßnahmen des BGM in zwei Kategorien einteilen: Das Minimieren von Risiken und die Stärkung von Ressourcen. In beiden Bereichen können Sie präventiv – also vorbeugend – als auch korrektiv arbeiten. Entscheidend ist aber, dass die Mitarbeiter sich des Selbstverantwortungsprinzips bewusst sind: Das Unternehmen kann zwar die entsprechenden Rahmenbedingungen bieten, aber die Belegschaft muss dann auch eigenverantwortlich mitmachen. Das gilt insbesondere für die persönlichen oder verhaltenspräventiven Faktoren. Hier bieten sich als geeignete Maßnahmen Betriebssportgruppen, Gesundheitsseminare oder eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an. Wenn es um die Umweltfaktoren (oder verhältnispräventiven Faktoren) geht, sind Maßnahmen wie Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie, Seminare für Führungskräfte oder eine gesunde Kantinenverpflegung eine gute Wahl.
Wenn die Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements einmal laufen, ist die Arbeit noch lange nicht getan. Denn jetzt geht es an die Evaluation. Sie haben ja zu Beginn eine Reihe harter und weicher Kennzahlen ermittelt und nun müssen Sie prüfen, ob sich diese Zahlen zum Positiven verändern. Die erste, initiale Analyse sollten Sie nach dem in den Zielen festgelegten Zeitraum („Die Zahl der Arbeitsunfälle soll in den nächsten 6 Monaten um 50 % sinken“) durchführen. Auch wenn das Ziel bereits erreicht wurde, so sollten Sie die Analysen kontinuierlich weiterführen, um zu sehen, ob die Wendung zum Positiven bestehen bleibt oder ob eventuell weitere Stabilisierungsmaßnahmen nötig sind. Mittel- bis langfristig sollten alle Zahlen in ein regelmäßiges Reporting fließen. Nur so können Sie eine valide Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.
An der Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind sowohl interne als auch externe Akteure beteiligt. Zu den internen Akteuren gehören dabei an erster Stelle natürlich die Mitarbeitenden als Empfänger der Maßnahmen. Ebenfalls in die Gruppe der intern Beteiligten gehören Mitglieder der Personalabteilung und der Führungsebenen und – sofern vorhanden – Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Unternehmensleitung sollte dafür Sorge tragen, dass alle Akteure ausreichend zeitliche Ressourcen für die Mitarbeit am BGM zur Verfügung haben. Empfehlenswert ist es, einen BGM-Beauftragten zu installieren, der den sogenannten Arbeitskreis Gesundheit (oder Gesundheitszirkel) als Koordinierungsstelle leitet. Wie Sie diese Gruppe nennen, bleibt letztlich Ihnen überlassen, es spricht auch nicht gegen „Team Gesundheit“ oder „Health Force“ oder ähnliches. Die Größe und die Anzahl der Mitglieder dieses Arbeitskreises hängen von der Größe des Unternehmens ab: In kleineren Betrieben gehören dazu der Geschäftsführer und die Personalleitung, bei größeren Unternehmen gehören auch Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder des Betriebsrats, Abteilungsleiter und Schwerbehindertenvertreter dazu.
Zu den externen Akteuren gehören unter anderem Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, die Rentenversicherung, Sport- und Fitness-Anbieter, Coaches für Führungskräfte, Hersteller von Arbeitsschutzkleidung, Verbände und natürlich die Krankenversicherungs-Anbieter. Letztere können mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) einen wertvollen Teil zum BGM beisteuern.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein Trendthema. Bei einer Befragung der Zeitschrift Personalwirtschaft gaben 87% der Unternehmen an, dass die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden eine hohe Bedeutung haben. Dementsprechend bieten immer mehr Unternehmen entsprechende Maßnahmen an. Dabei ist die betriebliche Krankenversicherung ein beliebter und sinnvoller Baustein. Denn hier investieren Arbeitgeber direkt in die Gesundheit Ihrer Belegschaft, die dadurch nicht nur ihre Leistungsfähigkeit steigern, sondern die bKV als besondere Wertschätzung empfinden. Großen Zuspruch erfahren auch digitale BGM-Konzepte. Über Gesundheits-Apps können Mitarbeiter sich hier individuelle Ernährungs- oder Fitnessprogramme zusammenstellen. Beim Einsatz solcher Apps, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten, sollten Sie auf Anbieter setzen, die alle Kriterien des Datenschutzes erfüllen.
Zu guter Letzt sollen an dieser Stelle häufig gestellte Fragen beantwortet werden, die im Beitrag bisher noch nicht behandelt wurden:
Ein Gesundheitsbeauftragter oder ein BGM-Beauftragter ist keine Pflicht, aber durchaus zu empfehlen. Aus organisatorischen Gründen ist es einfach sinnvoll, wenn eine Person das BGM leitet, koordiniert und vorantreibt. Zudem zeigt die Unternehmensleitung durch die Ernennung eines solchen Beauftragten, dass das Thema Mitarbeitergesundheit einen hohen Stellenwert hat.
Unter dem Schlagwort BGM 4.0 werden alle digitalen Maßnahmen (zum Beispiel Gesundheits-Apps) des betrieblichen Gesundheitsmanagements zusammengefasst.
Nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben bis 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei.
Bitte beachten Sie aber, dass wir für steuerliche und rechtliche Angaben Veränderungen unterliegen und wir daher keine Garantie für die Richtigkeit übernehmen können; im Zweifel sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.
300 €* / Jahr
600 €* / Jahr
900 €* / Jahr
1200 €* / Jahr
1500 €* / Jahr
= 9,95 €
= 19,75 €
= 28,27 €
= 36,16 €
= 42,24 €
= 12,99 €
= 22,88 €
= 32,75 €
= 41,96 €
= 49,00 €
= 14,50 €
= 25,67 €
= 35,30 €
= 44,22 €
= 49,92 €
= 18,61 €
= 29,64 €
= 39,53 €
= 49,14 €
= 56,03 €
Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!
* Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.