Frau schaut auf Ihr Smartphone und lächelt. Sie hat ein Notizbuch und ein Laptop vor sich. Den Stift hält sie an den Mund.

Individuelle Gesundheitsbenefits für die ganze Belegschaft

Auf einem Blick: Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung
„Ist meine Zahnreinigung mitversichert?“ „Ich würde gerne Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen!“ „Bekomme ich Zuschuss für meine neue Brille?“ – Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung gilt: Augen auf bei der Wahl der mitversicherten Leistungen, denn der Umfang ist mitunter ausschlaggebend für den Erfolg.

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Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Verstärkte Mitarbeiterbindung und -loyalität, Positionierung als attraktiver und gesundheitsbewusster Arbeitgeber, starke Argumente im Recruiting-Gespräch und einen geringeren Krankheitsstand in der Belegschaft. Doch der Wert einer betrieblichen Krankenversicherung bemisst sich an deren Leistungen. Welche Leistungen können mitversichert werden? Und wer bestimmt, welchen Umfang eine bKV mit sich bringt – der versicherte Mitarbeitende oder der Arbeitgeber?

Starke Leistungen in der ambulanten Versorgung…

Bei Thomas steht am Dienstag der wöchentliche Besuch in der Physiopraxis an, Sandra freut sich auf ihren Termin zur Zahnreinigung und Ingrid bekommt am Ende der Woche endlich das neue Hörgerät – Leistungen einer bKV, welche in die ambulante Versorgung fallen. Ambulante Leistungen sind solche, für die der Versicherte nicht in einem Krankenhaus oder in einer Klinik bleiben muss. Die Behandlung erfolgt in der Regel in einer Praxis und der Patient geht anschließend wieder nach Hause. Dazu gehören:

  • Besuch bei dem Heilpraktiker: Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie und andere alternative Heilmethoden werden immer beliebter und sind im Versicherungsschutz der GKV nicht enthalten.
  • Heilmittel: Durch Behandlungen von Physio- und Ergotherapeuten ist man immer in guten Händen.
  • Echt hilfreich: Bezuschussung von Hilfsmittel wie Sehhilfen, Hörgeräte und Blutzuckermessgeräte.
  • Alles rund um Zahn: Professionelle Zahnreinigung, Prothesen, Brücken, Kronen oder Implantate – es ist Zeit für ein strahlendes Lächeln.

… und bei stationärem Aufenthalt

Bei Martin steht morgen die Operation am Kreuzband an, Christina hatte am Anfang der Woche das erste Kind bekommen und Peter liegt aufgrund eines Herzinfarktes auf Station – stationäre und privatärztliche Leistungen der bKV kommen bei Krankenhausaufenthalten zum Tragen. Hierzu gehören:

  • freie Wahl des Krankenhauses
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer
  • privatärztliche Behandlung
  • Krankenhaustagegeld
  • Transport vom und zum Krankenhaus

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Kerstin geht regelmäßig zur Krebsvorsorge bei ihrem Frauenarzt, Marvin hat nächste Woche einen Check-up seiner Blutwerte – denn am besten ist es, man wird gar nicht erst krank. Präventivmaßnahmen gehören häufig zum Leistungsumfang einer bKV. Krankheiten werden vorgebeugt und dadurch der Krankenstand und die Fehlzeiten der Mitarbeitenden niedrig gehalten. Zur Prävention gehören:

  • ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Beteiligung an Fitnessmaßnahmen

Das i-Tüpfelchen unter den Leistungen

Zusätzliche Leistungen können bei der Wahl der passenden bKV entscheidend sein, denn sie heben einen Anbieter von anderen auf dem Markt ab. Mögliche spannende Zusatzleistungen sind:

  • medizinische Beratung per Telefon oder Video
  • Mitarbeiter-Screening
  • Facharzt-Service mit Unterstützung bei der Terminfindung bei einem Facharzt
  • Mitversicherung von Familienmitgliedern
  • Digitale Plattformen zur einfachen Verwaltung der bKV

Die Qual der Wahl

Mitarbeitende spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Leistungen, die die bKV abdeckt. Welche Wünsche und Anforderungen haben sie? Lieber Tarife mit ambulanten, stationäre, zusätzlichen oder vorsorgenden Leistungen wählen? Im Laufe der Zeit hat sich bei ambulanten und zusätzlichen Leistungen immer mehr das flexible Budgetmodell durchgesetzt. Dieses setzt auf eine individuelle Auswahl. Jeder Mitarbeitende bekommt ein jährliches Budget, welches für ein persönliches Leistungspaket genutzt wird. Der Arbeitgeber muss im Vorfeld keine Entscheidung darüber treffen, welche Leistungen dieser zur Verfügung stellen möchte. So kann Sandra weiterhin zur Zahnreinigung gehen und Ingrid Zuschüsse für das Hörgerät bekommen. Der FEELfree bietet ein Gesundheitsbudget, das jährlich für alle Mitarbeitende gleich ist. Beim FEELfree:up steigt das Budget mit der Inanspruchnahme von Leistungen: Wird mehr Leistung in Anspruch genommen und das Budget in einem Jahr voll ausgenutzt, steigt dieses im nächsten Jahr – denn wer mehr braucht, soll auch mehr bekommen!

Es gibt weitere zahlreiche Möglichkeiten, als Arbeitgeber die eigene Belegschaft zu unterstützen. Wie wäre endlich die Vereinigung von Pflege und Beruf mit einer betrieblichen Pflegelösung? Oder die Förderung von Vorsorge durch Vorsorge Schecks? Eins ist sicher: Es ist höchste Zeit, in die Gesundheit der Mitarbeitenden zu investieren.

Betül Kanik-Pinarci

ist Referentin im Online-Marketing und befasst sich gerne mit dem Thema Employer Branding. Wenn sie sich gerade nicht mit den Themen betriebliche Krankenversicherung beschäftigt, dann fotografiert sie oder spielt Ukulele.

Ihre Meinung zählt!
Schreiben Sie uns gerne an: gesundheitsbenefits@hallesche.de

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In unserem Newsletter bieten wir verschiedene Inhalte rund um die Themen Arbeitgeberattraktivität, Bindung von Mitarbeitenden und betrieblicher Gesundheit.

    Jährliches Grundbudget pro Mitarbeitenden

    300 €* / Jahr

    600 €* / Jahr

    900 €* / Jahr

    1200 €* / Jahr

    1500 €* / Jahr

    FEELfree Beitrag pro Monat

    = 9,95 €

    = 19,75 €

    = 28,27 €

    = 36,16 €

    = 42,24 €

    FEELfree_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 12,99 €

    = 22,88 €

    = 32,75 €

    = 41,96 €

    = 49,00 €

    FEELfree:up Beitrag pro Monat

    = 14,50 €

    = 25,67 €

    = 35,30 €

    = 44,22 €

    = 49,92 €

    FEELfree:up_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 18,61 €

    = 29,64 €

    = 39,53 €

    = 49,14 €

    = 56,03 €

    Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!

    * Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.