Drei Arten der Kostenreduktion bei Einführung einer bKV
Die Einführung einer bKV wirkt maßgeblich auf drei Kostenpunkte ein und kann diese positiv beeinflussen:
Senkung der krankheitsbedingten Kosten
Der Krankenstand in Unternehmen entsteht durch das Fehlen von erkrankten Mitarbeitenden auf der Arbeit. Hier besteht für Unternehmen ein großes Potenzial, Kosten zu senken. In unserem Beispiel fallen jährlich 14,8 Krankheitstage je Mitarbeitenden an – also bei 100 Mitarbeitenden entspricht das in Summe 1.480 Krankheitstage im Jahr. Betrachtet werden nur die Krankheitstage von erkrankten Mitarbeitenden während der Entgeltfortzahlungszeit von sechs Wochen. Basierend auf der Annahme, dass die durchschnittliche tägliche Entgeltfortzahlung pro Mitarbeitenden in unserem Beispiel bei ca. 269,00 € liegen, würden dem Unternehmen somit insgesamt 398.120,00 € im Jahr allein an Entgeltfortzahlung entstehen. Hinzu kommen die täglichen Ausfallkosten (ca. 605,00 € pro Tag und Mitarbeitenden). Damit würden sich die krankheitsbedingten Ausgaben auf rund 895.770,00 € im Jahr erhöhen. Nehmen wir an, es würden die Krankheitstage durch die positiven Effekte einer bKV, um insgesamt 20 Tage in der Belegschaft gesenkt werden, ergäbe sich daraus eine jährliche Ersparnis von 12.105,00 € an Ausfallskosten. Die Frage, die viele in dieser Situation stellen würden, wäre: Welche positiven Effekte auf den Krankenstand bringt eine bKV? Die Antwort ist logisch herleitbar: Durch den Facharzt-Service verringert sich eine aktuelle Ausfallzeit durch Terminverkürzung und ermöglicht eine zeitnahe Diagnostik sowie Behandlung. Dank Vorsorgeuntersuchungen können frühzeitig Krankheiten festgestellt werden, was zu einer Vermeidung von Ausfallzeiten führen kann. Die ärztliche Videosprechstunde kann auch außerhalb der Arbeitszeit, abends und am Wochenende (24/7) wahrgenommen werden und ermöglicht es, Ausfälle durch Arztbesuche zu reduzieren oder zu vermeiden. Das sind nur einige Beispiele, wie der Budgettarif FEELfree:up_plus unterstützen kann, die Ausfallkosten zu senken.
Reduktion der Präsentismuskosten
Ebenso bedeutend wie der Krankenstand ist Präsentismus. Dies bedeutet, Mitarbeitende erscheinen krank bei der Arbeit und können somit nur vermindert Leistung erbringen. Nicht zu vernachlässigen ist, das Präsentismus auf Dauer die Gesundheit schädigt und eine vorübergehende Erkrankung zu einer Chronifizierung führen kann. Nehmen wir an, es würden in unserem Beispiel jeder Fünfte der Belegschaft im Laufe des Jahres trotz Erkrankung arbeiten gehen und die angenommene Leistungsminderung aufgrund dieser krankheitsbedingter Einschränkung würde 25 % betragen. Demnach würden mit Blick auf das definierte Durchschnittsbruttoeinkommen jährliche Präsentismuskosten in Höhe von ca. 322.420,82 € anfallen (genaue Darstellung des Rechenweges finden Sie am Ende des Beitrages). Das heißt Lohn, welcher der Arbeitgeber zahlen muss, obwohl im Gegenzug keine wirkliche Leistung erbracht werden kann. Eine bKV ermöglicht es durch unterstützende gesundheitliche Maßnahmen wie beispielsweise osteopathische Behandlungen, zusätzliche Physiotherapie auf Privatrezept oder Zugang zu privatärztlichen Medikamenten außerhalb des GKV-Leistungskataloges mit weniger Nebenwirkungen und möglicherweise höherer Wirksamkeit, sich positiv auf die Gesundheit und des Wohlbefinden eines Einzelnen einzuwirken. Sind Mitarbeitende weniger krank, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, krank am Arbeitsplatz zu erscheinen. Schon durch eine Senkung der Präsentismuskosten um 6 % im Unternehmen ergibt sich in unserem Beispiel eine Ersparnis von 19.345,25 € im Jahr.
Prävention von Fluktuations- und Recruitingkosten
Bieten Unternehmen einzigartige Benefits, bringt das positive Effekte für das Employer Branding. Das bedeutet: Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität auf dem Arbeitsmarkt und langfristige Bindung von Mitarbeitenden. Der Vorteil: Kosten für Fluktuation und Recruiting können möglichst gering gehalten werden. Kündigen Mitarbeitende, so fallen für das Unternehmen in der Regel viele Kosten an:
- Anwerbungskosten für beispielsweise Vorbereitung der Werbung, Stellenanzeigen, ggfs. Honorar für Personal- und Unternehmensberater
- Auswahl- und Einstellungskosten aufgrund dem internen Aufwand für Einstellungsinterviews
- Übergangskosten wie zum Beispiel für Trennungspauschale, Hotelkosten, Umzugs- und Maklerkosten
- Einarbeitungskosten für neue Mitarbeitende
- Kosten der Minderleistung des alten Arbeitnehmers vor, während und nach Fluktuationsentscheidung
Zu beachten ist: Die Kosten sind abhängig von Branche, Position und Unternehmensgröße individuell zu betrachten. Wir nehmen an, in unserem Beispiel-Unternehmen würde eine Fluktuationsquote von 4 % herrschen. Das bedeutet vier Mitarbeitende entscheiden sich pro Jahr das Unternehmen zu verlassen. Mit Blick auf das Durchschnittsbruttoeinkommen würde das jährlich 280.161,45 € an Fluktuationskosten mit sich bringen (Annahme: Die Fluktuationskosten sind 125 % des Durchschnittsbruttojahreseinkommen). Schafft man es dank einer bKV die Fluktuation um 0,25 %-Punkte zu senken, hätte das eine jährliche Ersparnis in Höhe von 16.796,25 € als Konsequenz.
Zusammenfassend zeigt sich: Bei der Einführung neuer Benefits sollten stets auch mögliche Einsparungen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung gegenübergestellt werden – denn die ökonomischen Effekte bei Einführung einer bKV sind nicht zu unterschätzen. Bei jährlichen Ausgaben in Höhe von 47.436,00 € für eine bKV kann das Unternehmen aus unserem Beispiel Kosten aufgrund Präsentismus und hohem Krankenstand reduzieren, sowie Fluktuations- und Recruitingkosten prävenieren. Dabei ist ein Return on Invest in Höhe 1,017 zu erwarten. Das würde eine jährliche Einsparung von 8,10 € pro Mitarbeitenden und somit 0,02 % des Durchschnittbruttojahreseinkommens bedeuten.
Die vollständige Aufgliederung der zugrundeliegenden Rechnung können Sie hier herunterladen.
Weitere Vorteile haben wir Ihnen in der Übersicht zusammengestellt.