Handwerker hält in der Werkstatt ein Tablett in der Hand. Hinter ihm arbeiten seine Kolleginnen und Kollegen.

Betriebliche Krankenversicherung boomt

Immer mehr Betriebe bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nennt die Gründe für diese Entwicklung. Ende 2023 hat fast über ein Drittel mehr Unternehmen als ein Jahr zuvor ihren Mitarbeitern Angebote zu einer betrieblichen Krankenversicherung – ein Zusatzschutz zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung – unterbreitet. Die Zahl der entsprechend über den Betrieb versicherten Arbeitnehmer stieg auf über 1,9 Millionen Beschäftigte, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. jüngst mitteilte.

Calculating

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatz-Versicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen kann und sie je nach Vereinbarung auch bezahlt. Sie ist ein Zusatz zum Gehalt des Mitarbeiters und zahlt je nach Vereinbarung für Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil übernimmt. Möglich als bKV ist zum Beispiel eine Zahnzusatz-, Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatz-Versicherung oder die Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus.

Etwa 36.900 Unternehmen haben Ende 2023 ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung über die bKV angeboten. Das sind etwa ein Drittel mehr Unternehmen als ein Jahr zuvor. Auf Zweijahressicht betrachtet ist die Anzahl der Betriebe, die ihren Mitarbeitern eine bKV offerieren, sogar verdoppelt – im Vergleich zu 2015 hat sich die Zahl fast verzehnfacht. Das gab der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) vor Kurzem bekannt.

1,970 Millionen Beschäftigte haben eine betriebliche Krankenversicherung

Auch die Zahl der Arbeitnehmer, die über den Betrieb bKV-versichert sind, stieg Ende 2023 auf 1,970 Millionen Beschäftigte. Dies sind rund 200.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Beschäftigten mit einer bKV in etwa um das Dreieinhalbfache gestiegen.

Vorteile für den Arbeitgeber …

Als einen der wesentlichen Gründe für den anhaltend positiven Trend hatte der PKV-Verband wiederholt den zunehmenden Fachkräftemangel genannt. Firmen können nämlich mit einer betrieblichen Krankenversicherung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und zudem dem Mitarbeiter einen verbesserten Krankenschutz bieten.
Ein weiterer Grund sei, dass Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV steuer- und sozialabgabenfrei seien. Dies gelte nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs zumindest für die arbeitgeberfinanzierte Version. Durch das Jahressteuergesetz 2019 sei klargestellt worden, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen.

… und den Arbeitnehmer

„Konkret bedeutet dies“, so der PKV-Verband, „dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird.“ Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag an den Versicherer, bei dem die bKV besteht, überweist. „Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn“, erklärt der PKV-Verband. Würde also der Arbeitgeber nur einen Geldzuschuss an den Arbeitnehmer auszahlen, damit dieser die Prämie für einen Krankenversicherungs-Vertrag selbst trägt, entfällt die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.

Aktualisiert am 31.01.2024

Marketing der ALH Gruppe

Der Bereich Marketing der ALH Gruppe ist vielseitig, holt sich Meinungen von internen und externen Expertinnen und Experten ein, recherchiert und hört zu, was unsere Leser interessiert. Und bereitet dann die Themen in verschiedensten Formaten und voller Freude für Sie auf, immer auch offen für Feedback.

Ihre Meinung zählt!
Schreiben Sie uns gerne an: gesundheitsbenefits@hallesche.de

Titelbild des E-Books Fitness für Vielsitzer
Newsletter abonnieren & eBook kostenlos sichern
Titelbild des E-Books Fitness für Vielsitzer

Newsletter abonnieren und kostenloses eBook sichern!

In unserem Newsletter bieten wir verschiedene Inhalte rund um die Themen Arbeitgeberattraktivität, Bindung von Mitarbeitenden und betrieblicher Gesundheit.

    Jährliches Grundbudget pro Mitarbeitenden

    300 €* / Jahr

    600 €* / Jahr

    900 €* / Jahr

    1200 €* / Jahr

    1500 €* / Jahr

    FEELfree Beitrag pro Monat

    = 9,95 €

    = 19,75 €

    = 28,27 €

    = 36,16 €

    = 42,24 €

    FEELfree_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 12,99 €

    = 22,88 €

    = 32,75 €

    = 41,96 €

    = 49,00 €

    FEELfree:up Beitrag pro Monat

    = 14,50 €

    = 25,67 €

    = 35,30 €

    = 44,22 €

    = 49,92 €

    FEELfree:up_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 18,61 €

    = 29,64 €

    = 39,53 €

    = 49,14 €

    = 56,03 €

    Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!

    * Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.