Frau arbeitet auf Dienstreise im Auto.

Nächster Halt: Geschäftskunde in Italien

Darum brauchen Arbeitgeber eine Dienstreiseversicherung.
Rund 75 Millionen Geschäftsreisen wurden 2022 von Mitarbeitenden deutscher Unternehmen nach Angaben des Verbands Deutsches Reisemanagement durchgeführt. Auf solchen Dienstreisen muss an vieles gedacht werden. Neben einer Vielzahl von Entsendeländern mit unterschiedlichen Vorgaben und stetig steigenden Gesundheitskosten existieren komplexe Rechtsvorschriften: Arbeitgeber haften nach §17 SGB V bei Krankheit ihrer Mitarbeitenden und deren mitreisenden Angehörigen im Ausland voll für die entstehenden Kosten. Zusammen mit Dennis Warrelmann haben wir die Dienstreiseversicherung als Möglichkeit zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unter die Lupe genommen.

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Die internationale Verzahnung der deutschen Wirtschaft wird immer relevanter – Mitarbeitende reisen regelmäßig für Kundenbesuche, Workshops oder Messen ins Ausland. Zusätzlich gewinnt das Thema „Homeoffice im Ausland“ mehr und mehr an Bedeutung.  Doch auch im Ausland werden Mitarbeitende krank, haben Unfälle und benötigen medizinische Unterstützung. Wer übernimmt in diesen Fällen die anfallenden Kosten und was ist zu beachten?

Hi Dennis, angenommen ich werde auf meiner Dienstreise im Ausland krank und muss einen Arzt aufsuchen. Wer übernimmt die Kosten, die für diesen Arztbesuch anfallen?

 

Hi Julia! In solchen Fällen greift die gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers nach § 17 SGB V. Das bedeutet: Im Falle einer Krankheit während deiner Reise muss dein Arbeitgeber die Kosten tragen. Gleiches gilt übrigens für mitreisende Angehörige. Verletzt sich beispielsweise deine Tochter und muss behandelt werden, muss auch voll für die anfallenden Kosten aufgekommen werden. Die meisten Unternehmen sichern sich jedoch mit einer Dienstreiseversicherung ab – und entgehen so der Gefahr, alle im Ausland entstehenden Krankheitskosten übernehmen zu müssen.

Was ist eine Dienstreiseversicherung?

 

Eine Dienstreiseversicherung erstattet nach Prüfung die anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland. Außerdem unterstützt sie bei der Organisation von notwendigen Behandlungen oder arrangiert in schlimmeren Fällen einen Rücktransport nach Deutschland.

Warum ist die Dienstreiseversicherung für den Arbeitgeber so wichtig?

 

Gerne erkläre ich das an einem Beispiel: Auf der Dienstreise muss die betroffene Mitarbeiterin aufgrund von Schmerzen in der Schulter zum Arzt. Der Arzt verschreibt ein Medikament. Das kostet natürlich Geld und gerade im Ausland sind Gesundheitsleistungen – je nach Aufenthaltsland und -ort oder auch je nach gewähltem Leistungserbringer teilweise mehr als das 10-fache teurer.  Die Mitarbeiterin verfügt über einen Direktanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet, wie bereits vorhin aufgezeigt: Der Arbeitgeber muss die Kosten für den Arztbesuch und das Medikament ersetzen. Das gilt auch für Kosten, die planmäßig auf der Dienstreise anfallen, wie beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen. Auch Leistungen wie der Rücktransport nach Deutschland sind bei der GKV nicht mitversichert. Zu beachten ist: Der Arbeitgeber erhält von den Sozialversicherungsträgern aber nur Inlandskosten erstattet. Somit bringen Dienstreisen große Kostenrisiken mit sich – der kurze Messebesuch kann schnell teuer werden.

Was zeichnet die Dienstreiseversicherung der Hallesche aus?

 

Als Hallesche bieten wir mit unserem Hi.Traveller umfassende Leistungen für alles, was im Ausland passieren kann – von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Medikamenten, Zahnbehandlungen bis zu organisiertem Rücktransport. Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es weitere Assistance-Leistungen. So können auch Videosprechstunden und Gesundheitsportale im Ausland genutzt werden.

Wer kann dieses Angebot nutzen?

 

Die Dienstreiseversicherung kann von jeder Organisation abgeschlossen werden, die Mitarbeitende kurzfristig im Ausland einsetzt. Das kann zum Beispiel ein großer DAX-Konzern, ein Start-up mit sieben Mitarbeitenden, eine Behörde oder eine NGO sein.

Weitere Informationen zur Dienstreiseversicherung sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung finden Sie auf unserer Homepage. Bei weiteren Fragen melden Sie gerne bei unseren Experten zur internationalen Krankenversicherung unter  hi-world@hallesche.de

Julia Bernath

befasst sich gerne mit dem Thema Employer Branding. Wenn sie sich gerade nicht mit den Themen betrieblicher Krankenversicherung beschäftigt, spielt sie Volleyball oder verbringt Zeit in der Natur.

Ihre Meinung zählt!
Schreiben Sie uns gerne an: gesundheitsbenefits@hallesche.de

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    FEELfree:up_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

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    Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!

    * Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.