Frau sitzt im Rollstuhl.

Gestern Lauftreff morgen Rollstuhl

Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter. So können Sie heute schon vorsorgen.
„Pflege? Das kommt doch erst mit 60 Jahren“; „Ich bin noch jung, um eine Pflegeversicherung kümmere ich mich später“ – Sätze, die man immer wieder im Alltag zu hören bekommt. Doch im Leben läuft nicht immer alles rund. Durch einen schweren Unfall oder eine tückische Erkrankung kann Pflegebedürftigkeit jeden treffen.

Calculating

Anita (42 Jahre) geht gerne montags mit ihren Freundinnen zum Lauftreff. Gemeinsam 8 km durch den Wald walken, über Rezepte austauschen und gleichzeitig gesund und fit bleiben. Doch dann der Schock: Nach einem Sturz von der Leiter bei der Apfelernte ist sie querschnittsgelähmt. Von jetzt auf gleich ein Pflegefall. Eine Pflegebedürftigkeit kann bereits durch kleine Unachtsamkeiten im täglichen Leben eintreten – ohne Ankündigung. Das zeigen auch Studien: Mehr als 539.900 pflegebedürftige Menschen hatten das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht; fast 331.800 Pflegebedürftige waren sogar jünger als 30 Jahre. Das entspricht jedem 4. Pflegebedürftigem in Deutschland. Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, zum Pflegefall zu werden. 2022 waren 4, 96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das sind 4,96 Millionen Menschen, die tagtäglich mit den Herausforderungen des Alltags zu kämpfen haben und eine noch höhere Zahl an Angehörigen und Pflegenden, die finanzielle, körperliche und psychische Unterstützung liefern müssen.

Pflegebedürftig – und jetzt?

Der Pflegefall kommt oft aus heiterem Himmel und ist immer ein Schock – für Betroffene, aber auch für das gesamte familiäre Umfeld. Wie am besten mit den neuen Herausforderungen umgehen? Was muss alles organisiert oder umgebaut werden?

  1. Antragsstellung: Kommt es zu einem Pflegefall, kann schriftlich oder telefonisch ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.
  2. Pflegebegutachtung: Diese wird von der privaten Pflegeversicherung in Auftrag gegeben und von Sachverständigen der Firma MEDICPROOF durchgeführt. Sie beurteilen anhand ihrer Begutachtungsrichtlinien im persönlichen Gespräch mit Versicherten, ob und inwieweit eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.
  3. Pflegegrad: Je nach Hilfebedarf wird dem Pflegebedürftigen im Rahmen der Begutachtung – unter Berücksichtigung von körperlichen, geistigen und psychische Einschränkungen – ein Pflegegrad zugeteilt. Unterschieden wird in die Pflegegrade 1 (geringe Einschränkung der Selbständigkeit) bis 5 (schwerste Einschränkung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung). Aus dem anerkannten Pflegegrad ergibt sich der Anspruch für Versicherte auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  4. Betreuung: Wie soll die Pflege aussehen? Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden? Oder von einer ambulanten Pflege profitieren? Alternativ besteht die Möglichkeit eines stationären Pflegeheims. Wichtig ist bei dieser Entscheidung die Beachtung der finanziellen Situation sowie die Flexibilität und Bereitschaft der Angehörigen, pflegerische Tätigkeiten auszuüben. 2019 wurden fast 80% der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. 51% davon ausschließlich von Angehörigen.

 

Pflege, die ins Geld geht

Ein Pflegefall dauert im Schnitt 7 Jahre. Dabei entstehen Kosten weit im sechsstelligen Bereich – für die Betreuung, für Umbaumaßnahmen, für Hilfsmittel und vieles mehr. Gleichzeitig fällt bei jungen Pflegebedürftigen das monatliche Gehalt weg. Die Konsequenz? Offene Kosten! Bei der Betreuung in einem Pflegeheim übernimmt beispielsweise die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten – jedoch reicht dieser Betrag bei Weitem nicht aus. Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, gerät schnell in eine finanzielle Schieflage. Als Folge werden immer mehr Pflegebedürftige zum Sozialfall. Kinder haften für ihre Eltern: Wenn die Eltern aus dem eigenen Einkommen und Vermögen ihren Unterhalt nicht finanzieren können, springt zunächst das Sozialamt ein und versucht, das Geld bei den unterhaltspflichtigen Angehörigen wieder einzutreiben.  Vermögen und Erbe schmelzen dahin, Sparguthaben müssen aufgelöst und Wohneigentum unter Umständen verkauft werden – auch wenn man alles lieber den Kindern vererbt hätte.

Belastung für alle Beteiligten

Doch ein Pflegefall bringt nicht nur finanzielle Herausforderungen und Belastungen. Es belastet pflegende Angehörige auch körperlich, psychisch und zeitlich. Pflegende Angehörige fühlen sich zunehmend isoliert, kämpfen mit Depressionen und neigen eher zur Entwicklung chronischer Krankheiten. Es kommt zu Vernachlässigungen des sozialen Umfeldes und Hobbys, da ein Großteil der freien Zeit für die Pflegebetreuung geopfert wird. Der Spagat zwischen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird immer größer. Die Folge: Ca. 50% der Erwerbstätigen reduzieren ihre Arbeitszeit oder kündigen.

Heute handeln

Auch Arbeitgeber können Mitarbeitende in herausfordernde Zeiten unterstützen. Betriebliche Pflegelösungen, wie das Pflegekonzept FEELcare der Hallesche, bieten Unterstützung in der Beratung, Betreuung, Finanzierung und Organisation. Ein persönlicher Pflege-Case-Manager steht mit Rat und Tat zur Seite – egal ob bei der Auswahl eines Pflegeheims, beim Ausfüllen von notwendigen Formularen und Bescheinigungen oder im Gespräch über Themen rund um die Pflege. Durch finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegebudgets wird nicht nur die Seele entlastet, sondern auch der Geldbeutel. Das Ergebnis: Mitarbeitende können die Welten Pflege und Beruf vereinen und weiterhin erwerbstätig bleiben, trotz pflegerischen Aufgaben.

Aktualisiert am 29.12.2023

 

Betül Kanik-Pinarci

ist Referentin im Online-Marketing und befasst sich gerne mit dem Thema Employer Branding. Wenn sie sich gerade nicht mit den Themen betriebliche Krankenversicherung beschäftigt, dann fotografiert sie oder spielt Ukulele.

Ihre Meinung zählt!
Schreiben Sie uns gerne an: gesundheitsbenefits@hallesche.de

Titelbild des E-Books Fitness für Vielsitzer
Newsletter abonnieren & eBook kostenlos sichern
Titelbild des E-Books Fitness für Vielsitzer

Newsletter abonnieren und kostenloses eBook sichern!

In unserem Newsletter bieten wir verschiedene Inhalte rund um die Themen Arbeitgeberattraktivität, Bindung von Mitarbeitenden und betrieblicher Gesundheit.

    Jährliches Grundbudget pro Mitarbeitenden

    300 €* / Jahr

    600 €* / Jahr

    900 €* / Jahr

    1200 €* / Jahr

    1500 €* / Jahr

    FEELfree Beitrag pro Monat

    = 9,95 €

    = 19,75 €

    = 28,27 €

    = 36,16 €

    = 42,24 €

    FEELfree_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 12,99 €

    = 22,88 €

    = 32,75 €

    = 41,96 €

    = 49,00 €

    FEELfree:up Beitrag pro Monat

    = 14,50 €

    = 25,67 €

    = 35,30 €

    = 44,22 €

    = 49,92 €

    FEELfree:up_plus Beitrag pro Monat inkl. ärztliche Vorsorge

    = 18,61 €

    = 29,64 €

    = 39,53 €

    = 49,14 €

    = 56,03 €

    Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!

    * Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.