Pflegebedürftig – und jetzt?
Der Pflegefall kommt oft aus heiterem Himmel und ist immer ein Schock – für Betroffene, aber auch für das gesamte familiäre Umfeld. Wie am besten mit den neuen Herausforderungen umgehen? Was muss alles organisiert oder umgebaut werden?
- Antragsstellung: Kommt es zu einem Pflegefall, kann schriftlich oder telefonisch ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.
- Pflegebegutachtung: Diese wird von der privaten Pflegeversicherung in Auftrag gegeben und von Sachverständigen der Firma MEDICPROOF durchgeführt. Sie beurteilen anhand ihrer Begutachtungsrichtlinien im persönlichen Gespräch mit Versicherten, ob und inwieweit eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.
- Pflegegrad: Je nach Hilfebedarf wird dem Pflegebedürftigen im Rahmen der Begutachtung – unter Berücksichtigung von körperlichen, geistigen und psychische Einschränkungen – ein Pflegegrad zugeteilt. Unterschieden wird in die Pflegegrade 1 (geringe Einschränkung der Selbständigkeit) bis 5 (schwerste Einschränkung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung). Aus dem anerkannten Pflegegrad ergibt sich der Anspruch für Versicherte auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Betreuung: Wie soll die Pflege aussehen? Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden? Oder von einer ambulanten Pflege profitieren? Alternativ besteht die Möglichkeit eines stationären Pflegeheims. Wichtig ist bei dieser Entscheidung die Beachtung der finanziellen Situation sowie die Flexibilität und Bereitschaft der Angehörigen, pflegerische Tätigkeiten auszuüben. 2019 wurden fast 80% der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. 51% davon ausschließlich von Angehörigen.
Pflege, die ins Geld geht
Ein Pflegefall dauert im Schnitt 7 Jahre. Dabei entstehen Kosten weit im sechsstelligen Bereich – für die Betreuung, für Umbaumaßnahmen, für Hilfsmittel und vieles mehr. Gleichzeitig fällt bei jungen Pflegebedürftigen das monatliche Gehalt weg. Die Konsequenz? Offene Kosten! Bei der Betreuung in einem Pflegeheim übernimmt beispielsweise die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten – jedoch reicht dieser Betrag bei Weitem nicht aus. Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, gerät schnell in eine finanzielle Schieflage. Als Folge werden immer mehr Pflegebedürftige zum Sozialfall. Kinder haften für ihre Eltern: Wenn die Eltern aus dem eigenen Einkommen und Vermögen ihren Unterhalt nicht finanzieren können, springt zunächst das Sozialamt ein und versucht, das Geld bei den unterhaltspflichtigen Angehörigen wieder einzutreiben. Vermögen und Erbe schmelzen dahin, Sparguthaben müssen aufgelöst und Wohneigentum unter Umständen verkauft werden – auch wenn man alles lieber den Kindern vererbt hätte.
Belastung für alle Beteiligten
Doch ein Pflegefall bringt nicht nur finanzielle Herausforderungen und Belastungen. Es belastet pflegende Angehörige auch körperlich, psychisch und zeitlich. Pflegende Angehörige fühlen sich zunehmend isoliert, kämpfen mit Depressionen und neigen eher zur Entwicklung chronischer Krankheiten. Es kommt zu Vernachlässigungen des sozialen Umfeldes und Hobbys, da ein Großteil der freien Zeit für die Pflegebetreuung geopfert wird. Der Spagat zwischen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird immer größer. Die Folge: Ca. 50% der Erwerbstätigen reduzieren ihre Arbeitszeit oder kündigen.
Heute handeln
Auch Arbeitgeber können Mitarbeitende in herausfordernde Zeiten unterstützen. Betriebliche Pflegelösungen, wie das Pflegekonzept FEELcare der Hallesche, bieten Unterstützung in der Beratung, Betreuung, Finanzierung und Organisation. Ein persönlicher Pflege-Case-Manager steht mit Rat und Tat zur Seite – egal ob bei der Auswahl eines Pflegeheims, beim Ausfüllen von notwendigen Formularen und Bescheinigungen oder im Gespräch über Themen rund um die Pflege. Durch finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegebudgets wird nicht nur die Seele entlastet, sondern auch der Geldbeutel. Das Ergebnis: Mitarbeitende können die Welten Pflege und Beruf vereinen und weiterhin erwerbstätig bleiben, trotz pflegerischen Aufgaben.
Aktualisiert am 29.12.2023