Finanzierungsmodelle der betrieblichen Krankenversicherung

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung


Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die bKV-Beiträge komplett – für den Arbeitnehmer fallen also keine zusätzlichen Kosten an. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte „Uniage-Beiträge“, das bedeutet: Für jeden Mitarbeiter wird exakt die gleiche Summe aufgewendet. Wenn die bKV als steuerfreier Sachbezug gezahlt wird, fallen keine weiteren Kosten für Steuern und Sozialversicherungen an. Ist das nicht der Fall, dann ergeben sich drei Optionen für die Versteuerung mit daraus resultierenden unterschiedlichen Kosten:
Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnsteuer auf den bKV-Beitrag; je nach der gewählten Variante der Pauschalversteuerung fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an, die der Arbeitgeber übernehmen kann, jedoch nicht dazu verpflichtet ist.
Nettolohnversteuerung: Die Kosten für Steuern und Sozialabgaben der bKV übernimmt der Arbeitgeber komplett.
Versteuerung als geldwerter Vorteil: Steuern und Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer zahlen. Für den Arbeitgeber fällt nur der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge an.
Die arbeitgeberfinanzierte Variante der bKV hat für Unternehmen eigentlich nur einen Nachteil: Sie kostet Geld. Die Vorteile aber überwiegen und rechtfertigen die Investition:
- Attraktivitätsgewinn dank Personalzusatzleistungen, die als sinnvoll empfunden werden
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
- Investition in die Gesundheit der Belegschaft führt zur Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten
- Nützliches Argument für das Recruiting-Gespräch, um Fachkräftemangel vorzubeugen