Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung

Sachbezüge und deren Besteuerung erfordern immer eine besondere Aufmerksamkeit, das ist auch bei der betrieblichen Krankenversicherung so. Denn Fehler können hier schnell zu Problemen mit dem Finanzamt führen – und das möchte wohl jedes Unternehmen vermeiden. Deshalb widmen wir diesen Beitrag der steuerlichen Behandlung der bKV und erklären alle Varianten und Fallstricke.

Die Abrechnung der bKV als steuerfreier Sachbezug

Die Abrechnung der bKV als steuerfreier Sachbezug

Die Abrechnung der bKV als steuerfreier Sachbezug

Modelle zur Versteuerung der betrieblichen Krankenversicherung

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Einzige Ausnahme: Die bereits erwähnte Abrechnung als Sachbezug. Wenn Sie aber bereits andere Leistungen als Sachbezug zahlen und mit den Beiträgen zur bKV die 44-Euro-Grenze (ab 2022: 50-Euro-Grenze) überschreiten, dann wird der komplette Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall kann zwischen verschiedenen Modellen gewählt werden, die wir nachfolgend erläutern.

Pauschalversteuerung einer betrieblichen Krankenversicherung

Nettolohnversteuerung einer betrieblichen Krankenversicherung

Versteuerung einer betrieblichen Krankenversicherung als geldwerter Vorteil

Die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung

Die betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung

Absetzung der bKV als Betriebsausgaben

Absetzung der bKV als Betriebsausgaben

Die hier aufgeführten Informationen und Tipps stellen keine verbindliche rechtliche Auskunft dar. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens.

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