Neben der für die betriebliche Krankenversicherung typischen Finanzierung durch den Arbeitgeber, gibt es noch die Möglichkeit der Eigenfinanzierung durch den Arbeitnehmer.
Die Finanzierung durch den Arbeitnehmer ist dabei sicher die Variante, die den geringsten Effekt auf Mitarbeitermotivation und Unternehmensidentifikation hat. Denn wer sich gegenüber seinen Mitarbeitenden als attraktiver Arbeitgeber positionieren will, der sollte sich auch finanziell – zumindest teilweise – an der betrieblichen Krankenversicherung beteiligen – zumindest teilweise. Bei dieser als Mischfinanzierung bezeichneten Form, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag mit einer zuvor festgelegten Quote.
Bei der Finanzierung der bKV geht es nicht nur alleine darum, wer die Beiträge bezahlt. Auch Kosten für Steuern und Sozialabgaben müssen hier mit einbezogen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in den Beiträgen Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung und Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung.
Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die bKV-Beiträge komplett – für den Arbeitnehmer fallen also keine zusätzlichen Kosten an. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte „Uniage-Beiträge“, das bedeutet: Für jeden Mitarbeiter wird exakt die gleiche Summe aufgewendet. Wenn die bKV als steuerfreier Sachbezug gezahlt wird, fallen keine weiteren Kosten für Steuern und Sozialversicherungen an. Ist das nicht der Fall, dann ergeben sich drei Optionen für die Versteuerung mit daraus resultierenden unterschiedlichen Kosten:
Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnsteuer auf den bKV-Beitrag; je nach der gewählten Variante der Pauschalversteuerung fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an, die der Arbeitgeber übernehmen kann, jedoch nicht dazu verpflichtet ist.
Nettolohnversteuerung: Die Kosten für Steuern und Sozialabgaben der bKV übernimmt der Arbeitgeber komplett.
Versteuerung als geldwerter Vorteil: Steuern und Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer zahlen. Für den Arbeitgeber fällt nur der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge an.
Die arbeitgeberfinanzierte Variante der bKV hat für Unternehmen eigentlich nur einen Nachteil: Sie kostet Geld. Die Vorteile aber überwiegen und rechtfertigen die Investition:
300 €* / Jahr
600 €* / Jahr
900 €* / Jahr
1200 €* / Jahr
1500 €* / Jahr
= 9,95 €
= 19,75 €
= 28,27 €
= 36,16 €
= 42,24 €
= 12,99 €
= 22,88 €
= 32,75 €
= 41,96 €
= 49,00 €
= 14,50 €
= 25,67 €
= 35,30 €
= 44,22 €
= 49,92 €
= 18,61 €
= 29,64 €
= 39,53 €
= 49,14 €
= 56,03 €
Diese Beiträge fallen an, wenn die bKV als Sachbezug (50 € Freigrenze) gewährt wird. Weitere Versteuerungsoptionen möglich. Sprechen Sie uns an!
* Budget erhöht sich bei vollständiger Nutzung (bei gleichbleibendem Beitrag pro Monat) bei den Tarifen FEELfree:up und FEELfree:up_plus.