Finanzierungsmodelle der betrieblichen Krankenversicherung
Neben der für die bKV typischen Finanzierung durch den Arbeitgeber, gibt es noch die Möglichkeit der Eigenfinanzierung durch den Arbeitnehmer.

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die bKV-Beiträge komplett – für den Arbeitnehmer fallen also keine zusätzlichen Kosten an. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte „Uniage-Beiträge“, das bedeutet: Für jeden Mitarbeitenden wird exakt die gleiche Summe aufgewendet. Wenn die bKV als steuerfreier Sachbezug gezahlt wird, fallen keine weiteren Kosten für Steuern und Sozialversicherungen an. Ist das nicht der Fall, dann ergeben sich drei Optionen für die Versteuerung mit daraus resultierenden unterschiedlichen Kosten:

Pauschalversteuerung

Nettolohnversteuerung
Die Kosten für Steuern und Sozialabgaben der bKV übernimmt der Arbeitgeber komplett.

Geldwerter Vorteil
Die Finanzierung durch den Arbeitnehmer ist dabei sicher die Variante, die den geringsten Effekt auf Mitarbeitermotivation und Unternehmensidentifikation hat. Denn wer sich gegenüber seinen Mitarbeitenden als attraktiver Arbeitgeber positionieren will, der sollte sich auch finanziell – zumindest teilweise – an der bKV beteiligen. Bei dieser als Mischfinanzierung bezeichneten Form, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag mit einer zuvor festgelegten Quote. Die arbeitgeberfinanzierte Variante der bKV hat für Unternehmen eigentlich nur einen Nachteil: Sie kostet Geld. Die Vorteile aber überwiegen und rechtfertigen die Investition:
- Attraktivitätsgewinn dank Personalzusatzleistungen, die als sinnvoll empfunden werden
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
- Investition in die Gesundheit der Belegschaft führt zur Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten
- Nützliches Argument für das Recruiting-Gespräch, um Fachkräftemangel vorzubeugen
bKV und Steuern
Bei der Finanzierung der bKV geht es nicht nur alleine darum, wer die Beiträge bezahlt. Auch Kosten für Steuern und Sozialabgaben müssen hier mit einbezogen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in dem Beitrag zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung.