Was hat eine bKV mit Nachhaltigkeit zu tun?
Nachhaltigkeit zahlt auf den Unternehmenserfolg ein und wird für (potenzielle) Mitarbeitende bei der Wahl des Arbeitgebers immer wichtiger. Losgelöst davon sind Unternehmen bereits zunehmend durch den deutschen Nachhaltigkeitskodex verpflichtet, Nachhaltigkeitsthemen umzusetzen und über Maßnahmen und Ergebnisse zu berichten. Wie eine bKV Ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützt, erfahren Sie hier.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ESG-Kriterien
Seit 2017 besteht nach dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) die Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mit Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. €. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen, das Vertrauen der Verbraucher in Unternehmen zu stärken und aktiv den achtsamen Umgang mit Ressourcen voranzutreiben.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde diese Richtlinie ab 2023 erweitert: Demnach sind zur nichtfinanziellen Erklärung Kapitalgesellschaften gem. § 289b HGB, Kreditinstitute gem. § 340a HGB verpflichtet und alle großen Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme beträgt mind. 25 Mio. €
- Nettoumsatzerlöse betragen mind. 50 Mio. €
- Im Jahresdurchschnitt waren mind. 250 Mitarbeitende beschäftigt
Zudem besteht zukünftig mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen eine Berichtspflicht für alle an der Börse gelisteten Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen. Die ESG-Kriterien legen dabei die Nachhaltigkeitsstandards für Produkte und Unternehmen fest. ESG steht für „Environmental, Social and Governance“, also die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf diesen Kriterien basiert die EU-Taxonomie zur Bewertung für eine nachhaltige und ethische Praxis von Unternehmen. Gerade die soziale Nachhaltigkeit wird immer bedeutsamer.

Diese ESG-Kriterien werden durch die bKV erfüllt
Mit Blick auf Maßnahmen zur Erfüllung von ESG-Kriterien ist man schnell bei der bKV: Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden einen besseren Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglichen – und das arbeitgeberfinanziert –, drücken den Beschäftigten gegenüber eine hohe Wertschätzung aus und werden ihrer sozialen Verantwortung gerecht. Das ist nachhaltiges unternehmerisches Handeln im Sinne der ESG-Kriterien. Erfüllt eine bKV die ESG-Ziele, werden diese Wirkungsweisen durch ein Testat bescheinigt. Unternehmen können so durch die Implementierung einer bKV die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele:
- „keine Armut (SDG 1)“
- „Gesundheit & Wohlergehen (SDG 3)“
- „Geschlechtergleichheit (SDG 5)“
- „menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8)“
in ihrem Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen.
Das neue Wirkungsrating Nachhaltigkeit
Zunächst durchlaufen wir als Anbieter bereits seit Jahren einen tiefgreifenden Transformationsprozess, hin zum Gesundheitspartner, der aktiv zu einer gesünderen, sozialeren und damit nachhaltigeren Welt beitragen möchte. Im Zuge dessen haben wir uns u.a. auch selbst, neben unseren Produkten, als Unternehmen einem entsprechenden Rating unterzogen und mit der Bewertung „sehr gut“ abgeschnitten.
Unsere Produktlinien haben wir einer Nachhaltigkeitsprüfung durch die Fa. CONCERN GmbH in Zusammenarbeit mit der Universität Bayreuth unterzogen und testieren lassen. Schon im Jahr 2020 wurde die bKV FEELfree als erste betriebliche Krankenversicherung (bKV) von ihnen als werthaltiges und nachhaltiges Gesundheitskonzept bestätigt. Das verliehene Testat bescheinigte schwarz auf weiß, dass FEELfree zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Unternehmen beiträgt. Der damals zugrundeliegende Ansatz wurde in der Folge zu einem umfassenden und ganzheitlichen Wirkungsrating mit über 600 definierten Prüfpunkten weiterentwickelt. Dabei spielen Kriterien wie die Förderung ethischer Prinzipien, die Entfaltung der sozialen sowie ökonomischen Wirkung (u. a. durch ein abgestimmtes Kommunikationskonzept und die Glaubwürdigkeit des Anbieters) eine Rolle.
Konkret wurde unsere bKV auf Folgendes geprüft:
- Nachhaltigkeit des Anbieters
- Nachhaltigkeit in der Anlage von Kundengeldern
- Langfristiger Erhalt und Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes
- Nachhaltigkeitsbeitrag der Leistungen
Zusammenfassend bringt die Implementierung entsprechend testierter bKV-Produkte Unternehmen die Möglichkeit, diese in ihre Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen zu können und somit auf die oben erwähnten ESG-Ziele einzuzahlen.
